WENN BÄUME PROBLEME MACHEN …

Baumfällungen und Problembaumfällungen

Baumfällungen und Problembaumfällungen

VERKEHRSSICHERHEIT EINES BAUMES

Geplante Fällungen

Es kann trotz aller Pflegemaßnahmen sein, das Bäume gefällt werden müssen: Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, Straßen und andere öffentliche Bereiche aus Sicherheitsgründen freigehalten werden müssen, der pflegerische Aufwand nicht mehr im Verhältnis zu den Kosten für den Eigentümer steht oder der Sturm bereits Stücke oder den größten Teil des Baumes umgeworfen hat.

FACHGERECHTE GEFAHRBAUMFÄLLUNGEN

Fällung durch Profis

Kontrollierte Baumfällungen führen wir mittels Hubsteigern, der baumschonenden und modernen Seilklettertechnik oder auch seilunterstützt durch – egal, ob bei einfachen Fällungen oder Problembaumfällungen. So ist es möglich, auch ohne starke Bodenverdichtung oder schweres Gerät die Arbeiten selbst in schwierigem Gelände auszuführen.

Hier beachten wir auch stets die gesetzlichen Vorschriften und den Naturschutz.

REGELN FÜR BAUMFÄLLUNGEN

Baumschutzsatzung

Baumschutz-Satzung

Oft gibt es kommunale Sonderregelungen der örtlichen Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung, Baumschutzverordnung) – etwa durch die Stadt oder Gemeinde. Hintergrund ist unter anderem der Schutz von Tieren und deren Brut- und Nistplätzen.

Gerne stellen wir die erforderliche Anträge zur Genehmigung bei den zuständigen Behörden, falls Sie damit nicht vertraut sind.

Videogalerie Baumfällungen und Problembaumfällungen

Bildergalerie Baumfällungen und Problembaumfällungen

Haben Sie weitere Fragen zur Cousin GmbH oder speziellen Leistungen, stehen wir Ihnen unter 0178 – 443 69 77 oder über unser Kontaktformular jederzeit gerne zur Verfügung.

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