VERKEHRSSICHERHEIT EINES BAUMES
Geplante Fällungen
Es kann trotz aller Pflegemaßnahmen sein, das Bäume gefällt werden müssen: Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, Straßen und andere öffentliche Bereiche aus Sicherheitsgründen freigehalten werden müssen, der pflegerische Aufwand nicht mehr im Verhältnis zu den Kosten für den Eigentümer steht oder der Sturm bereits Stücke oder den größten Teil des Baumes umgeworfen hat.
FACHGERECHTE GEFAHRBAUMFÄLLUNGEN
Fällung durch Profis
Kontrollierte Baumfällungen führen wir mittels Hubsteigern, der baumschonenden und modernen Seilklettertechnik oder auch seilunterstützt durch – egal, ob bei einfachen Fällungen oder Problembaumfällungen. So ist es möglich, auch ohne starke Bodenverdichtung oder schweres Gerät die Arbeiten selbst in schwierigem Gelände auszuführen.
Hier beachten wir auch stets die gesetzlichen Vorschriften und den Naturschutz.
REGELN FÜR BAUMFÄLLUNGEN
Baumschutzsatzung
Baumschutz-Satzung
Oft gibt es kommunale Sonderregelungen der örtlichen Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung, Baumschutzverordnung) – etwa durch die Stadt oder Gemeinde. Hintergrund ist unter anderem der Schutz von Tieren und deren Brut- und Nistplätzen.
Gerne stellen wir die erforderliche Anträge zur Genehmigung bei den zuständigen Behörden, falls Sie damit nicht vertraut sind.