BESTEHT HANDLUNGSBEDARF BEI IHREM BAUM?

Baumkontrollen und Baumgutachten

Baumkontrollen und Baumgutachten

IM SINNE DER VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT

Kontrollen sind Pflicht

Jeder Baumeigentümer oder Verfügungsberechtigte ist verpflichtet, seine Bäume regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob sie verkehrssicher sind oder eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Selbst von einem Laien wird erwartet, dass er auffällige Schäden (z.B. ein hängender Starkast, eine abgestorbene Teilkrone, teilweiser oder gar kompletter Laubverlust) bemerkt und sich im bewusst ist, dass gehandelt werden sollte oder ob fachmännischer Rat hinzugezogen werden muss.

RECHTZEITIG VORKEHRUNGEN TREFFEN

Gefahren erkennen

Wir kontrollieren für Sie gerne Ihren Baumbestand nach geltender Gesetzeslage und dokumentieren dies entsprechend. Diese Dokumentation wird Ihnen als Eigentümer überreicht. Somit lassen sich Gefahren oder Schäden frühzeitig erkennen und beseitigen, und der Baum wird so lange wie möglich erhalten.

Haben Sie weitere Fragen zur Cousin GmbH oder speziellen Leistungen, stehen wir Ihnen unter 0178 – 443 69 77 oder über unser Kontaktformular jederzeit gerne zur Verfügung.

Haben Sie weitere Fragen zur Cousin GmbH oder speziellen Leistungen, stehen wir Ihnen unter 0178 – 443 69 77 oder über unser Kontaktformular jederzeit gerne zur Verfügung.